Die Bundesübungen umfassen das «obligatorische Bundesprogramm» und das «Eidgenössische Feldschiessen». Beide werden vom Bund aktiv mit Munition und Finanzen unterstützt, deshalb ist die Teilnahme kostenlos.
Das Programm 300 m wird mit der Dienstwaffe Sturmgewehr 90 und Sturmgewehr 57, liegend ab Zweibeinstütze geschossen.
Feuerart | Scheiben | Maximum |
5 Schuss Einzelfeuer | A 5er | 25 |
5 Schuss Einzelfeuer | B 4er | 20 |
1 x 2 Schüsse Schnellfeuer in 20 Sek. | B 4er | 08 |
1 x 3 Schüsse Schnellfeuer in 20 Sek. | B 4er | 12 |
1 x 5 Schüsse Schnellfeuer in 40 Sek. | B 4er | 20 |
Total möglicher Punkte | 85 |
Schützen, die 66 Punkte (für Aktivschützen) und mehr erreichen, erhalten eine Anerkennungskarte. Die Schiesspflicht gilt als erfüllt, wenn der Schütze mind. 42 Punkte erreicht und dabei nicht mehr als drei Nuller geschossen hat.
Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere, welche mit einer Pistole ausgerüstet sind, schiessen stehend ein- oder zweihändig auf 25 m Distanz.
Feuerart | Schuss | Maximum |
5 Schuss Einzelfeuer | je 10 | 50 |
1 x 5 Schüsse Schnellfeuer in 50 Sek. | je 10 | 50 |
1 x 5 Schüsse Schnellfeuer in 40 Sek. | je 10 | 50 |
1 x 5 Schüsse Schnellfeuer in 30 Sek. | je 10 | 50 |
Total möglicher Punkte | 200 |
Schützen, die 175 Punkte (für Aktivschützen) und mehr erreichen erhalten eine Anerkennungskarte. Die Schiesspflicht gilt als erfüllt, wenn der Schütze mind. 120 Punkte erreicht und dabei nicht mehr als drei Nuller geschossen hat.